Anschlussbahn- und Terminalförderprogramm (ATF)

2023-03-08 15:07:53 By : Ms. kerry wei

Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnanlagen und für den Bau und den Ausbau von Umschlagseinrichtungen in den land-/wassergebundenen Modenkombinationen, um den Zugang zu den Systemen Bahn und Binnenschiff zu verbessern, sowie für Bestandsinvestitionen, mit dem Ziel der Optimierung dieser Anlagen.

Hintergrund des Förderprogramms ist ein „Marktversagen“ im Verkehr, was sich durch spezielle Anforderungen und Eigenschaften erklären lässt. Die Lebensdauer von Verkehrseinrichtungen, wie sie Güterumschlagsterminals darstellen, ist dabei durchwegs sehr lange. Die Ausstiegskosten sind aber gleichzeitig in der Regel sehr hoch, da die Anlagen für andere Zwecke kaum nutzbar sind. Daraus resultiert ein hohes Investitionsrisiko. Verkehrsinfrastruktureinrichtungen in Form von Knoteninfrastrukturen sind zumeist große Projekteinheiten, die weitgehend unteilbar sind. Die Investitions-anforderungen überschreiten vielfach die Möglichkeiten privater Interessenten.

Der Bund unterstützt daher im Rahmen des ATF-Förderprogramms Investitionsaufwendungen zur Errichtung und Erweiterung von intermodalen Umschlagsanlagen, in welchen der Güterumschlag containerisiert (d.h. mittels Container, Wechselaufbauten bzw. Sattelanhängern ohne Zugmaschinen) und / oder in loser Form (Schüttgut) erfolgt. Darüber hinaus sind Ersatzinvestitionen im Bereich der mobilen Umschlagsgeräte förderbar.

Ebenso werden auch Investitionen zur Errichtung, Erweiterung und Optimierung von Anschlussbahnen gefördert, welche positive Auswirkungen auf die Nutzung des Verkehrsträgers Schiene erwarten lassen. Bei zusätzlicher Nutzung des wasserseitigen Transports bzw. Umschlags können auch Investitionen, die damit im unmittelbaren Zusammenhang stehen, gefördert werden. Die Förderung dient der Abwicklung und Sicherung des Anschlussbahnbetriebes und Anschlussbahnverkehrs.

In der zugrundeliegenden Sonderrichtlinie werden die Kriterien zur Förderung des Ausbaues von Anschlussbahnen (AB-Programm) sowie der Förderung von Umschlags-anlagen im intermodalen Verkehr (T-Programm) definiert. Bei Vorliegen der Kriterien für die Terminalförderung (öffentliches Gleis oder auf vertraglicher Basis zugestandene Öffnung gemäß Richtlinie, Umschlag zwischen mehreren Verkehrsträgern) gelangen die allgemeinen und die terminalspezifischen Bestimmungen der Richtlinie zur Anwendung. In allen anderen Fällen gelangen die allgemeinen und die anschlussbahnspezifischen Bestimmungen der Richtlinie zur Anwendung.

Die mögliche förderbare Projektgröße reicht von 10.000 Euro (Bagatellgrenze) bis 2,5 Millionen Euro, die Förderung erfolgt in Form eines Investitionskostenzuschusses.

Förderungsfähig sind Einzelunternehmen bzw. Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz in Österreich. Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber muss sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.

Eigentümerinnen oder Eigentümer und Betreiberinnen oder Betreiber, welche mit der Republik Österreich Vereinbarungen über die Finanzierung von Infrastrukturen getroffen haben (z.B. Rahmenplan), sind für diese Investitionen nicht antragsberechtigt.

Die Rechtliche Grundlage stellt die Sonderrichtlinie „Programm für die Unterstützung des Ausbaues von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs“ (1.1.2018 – 31.12.2022) dar. Es steht ein Jahresbudget von circa 7 Millionen Euro zur Verfügung, eine Einreichung ist laufend möglich.

Ansprechpartner im BMK Abteilung II/5 Güterverkehr E-Mail : ii5@bmk.gv.at

Programmmanagement und Kontakt zur Abwicklungsstelle SCHIG mbH Katrin Grundnig, BA Telefon: +43 1 812 73 43 4104 Isabella Riedler, BSc Telefon: +43 1 812 73 43 4106 E-Mail : atf@schig.com