Der Protest im Dorf Lützerath, das dem geplanten Abbau von Braunkohle zum Opfer fiel, könnte nun auch finanzielle Konsequenzen für die Klimaaktivisten haben. „Natürlich müssen alle Störer mit einer Schadenersatzforderung rechnen“, erklärte der Konzernsprecher des Energiekonzerns RWE, Guido Steffen, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der endgültige Schaden, der im Zusammenhang mit der Räumung entstanden sei, liege jedoch noch nicht vor.
Tagelang lieferten sich Hunderte Demonstranten, die den Braunkohletagebau verhindern wollten, einen erbitterten Kampf gegen die Polizei. Bei dem Protest und der anschließenden Räumung sei es laut RWE zu erheblichen Sachbeschädigungen gekommen. So seien unter anderem Fahrzeuge und Anlagen des Konzers demoliert worden. Auch mehrere Brunnen und Schaltanlagen seien zerstört worden. Das Unternehmen kündigte nun zivilrechtliche Schritte gegen die Aktivisten an.
Bürgermeister droht Disziplinarverfahren Dem Erkelenzer Bürgermeister Stephan Muckel droht indes ein Disziplinarverfahren. Der Stadtchef hatte sich der Weisung widersetzt, vor der Räumung ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Bereich auszusprechen. Die Sprecherin des Kreises Heinsberg, Jennifer Grünter, erklärte, über eine mögliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei noch nicht final entschieden worden. Der Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Kommunalministeriums, Daniel Sieveke, hatte zuvor erklärt, dass es in solchen Fällen durchaus eine dienstrechtliche Facette gebe.
Der Bürgermeister habe die Weisung als staatliches Organs erhalten und nicht als Spitze seiner seit vielen Jahren gegen den Braunkohletagebau eintretenden Kommune erhalten, berichtete die „Frankfurter Allgemeine“. Als solches Organ habe er „keine Berechtigung, Einwände der Kommune zu erheben oder Rechtsschutz zu suchen“, so der Staatssekretär. Wenn ein Beamter seine Pflichten schuldhaft verletzt, dann liege ein Dienstvergehen vor. Der konkrete Fall werde jedoch noch überprüft.
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