Darf in einer Wohnung, die in den 50er Jahren erbaut wurde, bei Erneuerung der Wasserleitung durch eine Kunststoffleitung der Überspannungsschutz Typ 2 nur an den PE der Zuleitung angeschlossen werden oder ist der Einbau ohne Erdungsleiter grundsätzlich unzulässig?
(Bild: andrey gonchar/stock.adobe.com)
Frage: In einem Haus mit zehn Wohnungen, errichtet in den 50er Jahren, soll die Elektroinstallation einer Wohnung im 3. OG erneuert werden. Die Zähleranlage bzw. Zählertafeln, installiert in den 70er Jahren, befinden sich in jedem Stockwerk in einer Mauernische mit Holztür. Die Zuleitung wurde vom HAK mit 4 × 16 mm2 von Stockwerk zu Stockwerk durchgeschleift. Die Länge bis zur Zähleranlage beträgt ca. 15 m. Es ist geplant, eine neue Zuleitung 5 × 10 mm2 vom Zähler zur neuen Unterverteilung in der besagten Wohnung zu verlegen. Das Problem ist nun der geforderte Überspannungsschutz Typ 2. Ein Erdungsleiter von der PAS im Keller zum Unterverteiler im 4. OG ist nicht vorhanden. Eine Blitzschutzanlage für das Gebäude ist nicht installiert, ebenfalls kein Blitz- und Überspannungsschutz Typ 1 bzw. 1+2. Auch ein Fundamenterder ist nicht vorhanden. Damals wurde die metallene Wasserleitung als Erder verwendet. Nun zu meinen Fragen:
Falls ein Erdungsleiter nachgerüstet werden muss, ergeben sich noch folgende Fragen:
Antwort: In der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)[1] und DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534)[2] ist folgender Sachverhalt vom Grundsatz als „normatives Schutzziel“ zu betrachten, dieses normative Schutzziel soll in dieser Anfrage nochmalig dargelegt werden und vom Unterzeichner dieser Antwort, der selbst im AK 221.2.2 bei der Erstellung dieser Normen mitwirken durfte, an der hier vorliegenden Anfrage praxisgerecht dargestellt werden.
Normatives Schutzziel der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443). Durch den Einbau von SPDs (SPD, Surge Protection Device) soll eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination sichergestellt werden.
So werden gefährliche Funkenbildung und daraus resultierende Brände vermieden.
Entsprechend Abschnitt 443.4 von DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)[1] müssen Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) zur Reduzierung der Auswirkungen von Überspannungen installiert werden. Dies gilt besonders für folgende elektrische Anlagen:
Fazit. Somit ist für praktisch alle elektrischen Anlagen eine normative Verpflichtung gegeben, Überspannungsschutz-Maßnahmen zu ergreifen.
Ein zusätzlicher Berechnungsansatz ist hierzu nicht notwendig.
Berechnungsansätze. Die im Anhang ZA der DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443)[1] aufgeführte Berechnungsmethode wird in Deutschland grundsätzlich nicht angewendet.
Literatur: [1] DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-44: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen – Abschnitt 443: Schutz bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
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